KfW-Förderung für Ladestationen

Für gewerbliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge können Sie einen Zuschuss beantragen. Den Zuschuss gibt es nicht für Privatpersonen, sondern nur für den gewerblichen Bereich. An den Stationen können Firmenfahrzuege sowie die Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden. Dieser Antrag muss allerdings vor dem Kauf einer Ladestation gestellt werden.

 

Dabei wird der Kaufpreis einer neuen Ladestation mit 22kW Ladeleistung der dazugehörigen intelligenten Steuerung gefördert. Hierzu zählen auch der Einbau und Anschluss der Ladestation inklusive aller Installationsarbeiten sowie Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen. Eine weitere wichtige Voraussetzung für eine Förderung durch die KfW ist die Nutzung erneuerbarer Energien für diese.

 

Für jeden Ladepunkt, den Sie installieren lassen, können Sie einen Zuschuss von 900 Euro erhalten. Die Anzahl eben dieser geben Sie bereits in Ihrem Antrag mit an. Dabei müssen aber auch die Gesamtkosten einer Ladestation mindestens 1.285,71 Euro betragen. Wenn Ihre Lade­stationen mehrere Lade­punkte haben, können Sie pro Lade­punkt 900 Euro Zu­schuss erhalten – voraus­gesetzt, Ihre Gesamt­kosten liegen über 1285,71 Euro pro Lade­punkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert (siehe Tabelle). Die maximale Zuschuss­höhe beträgt 45.000 Euro je Standort.

 

Zuschussberechnung

Anzahl LadepunkteSchwellenwertGesamtkostenGesamtzuschuss
1900 €z. B. 1000 €0 €
1900 €mind. 1.285,71 €900 €
21.800 €z. B. 2.000 €1.400 €
21.800 €mind. 2.571,43 €1.800 €
32.700 €z. B. 3.000 €2.100 €
32.700 €mind. 3.857,14 €2.700 €
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Quelle: KfW

Die Kombination mit anderen öffent­lichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich. Für ergänzende Vorhaben können Sie aber weitere KfW-Förder­produkte nutzen, zum Beispiel um eine Photovoltaik-Anlage zu errichten.

 

Wie beantrage ich einen Zuschuss

Wie bereits erwähnt, stellen Sie vor einem Kauf einen Antrag direkt im KfW-Zuschussportal, das Einholen eines Angebots ist trotzdem gleich möglich, damit Sie auch wissen, ob ein Antrag überhaupt in Frage kommt. Für eine erfolgreiche Antragstellung mit einem Unternehmens­account, sind je nach Unternehmenstyp und Rechtsform unterschiedliche Unter­lagen im KfW-Zuschussportal hochzuladen – z. B. aktuelle Register­auszüge. Bestätigen Sie im KfW-Zuschussportal die Erfassung der Lade­station auf der Online-Plattform der NOW und die ordnungs­gemäße Durch­führung Ihres Vorhabens. Hierfür benötigen Sie die Reporting-ID von der NOW sowie alle Rechnungen über die förder­fähigen Leistungen Ihrer Fach­unternehmen.Kurz darauf bekommen Sie auch den Zuschuss ausgezahlt. Wenn Sie die Bestätigung erhalten haben, können Sie sofort mit Ihrem Vorhaben beginnen.

 

Haben Sie nachträglich vor - noch während der Antragsphase - weitere Ladepunkte hinzuzufügen. Ist das nicht in ihrem bestehenden Antrag möglich. In diesem Fall müssen Sie einen weiteren Antrag stellen. Bei Neubauten müssen Sie zwingend bereits eingezogen sein, damit Sie einen Antrag stellen können. Solange Sie noch bauen, können Sie keine Förderung beantragen. Allerdings sollten Sie bereits die Verkabelung hiervon mit einplanen und dementsprechend Leerrohre verlegen lassen. Ist in Ihrem Gebäude eine Gewerbefläche enthalten, können Sie auch hier eine Förderung beantragen, der Anschluss mitsamt Stellplatz muss jedoch Ihrer Wohnung, also dem privaten Bereich, zugeordnet sein.

Die Arbeiten müssen in allen Fällen von einem Fachunternehmen erledigt werden. Der eigene Einbau wird nicht bezuschusst. Einzig wenn der Eigentümer selbst in einem Fachunternehmen arbeitet, ist das möglich. Denn es muss eine Rechnung über den Einbau vorgelegt werden.

 

Die geförderte Lade­station ist ab dem Zeitpunkt der Inbetrieb­nahme mindestens sechs Jahre zweckentsprechend zu nutzen. Die KfW ist berechtigt, den Zuschuss zurückzufordern, wenn eine geförderte Ladestation innerhalb dieses Zeitraums veräußert wird.