MaStR-Eintrag ist seid 31.01.2021 Pflicht
Im Marktstammdatenregister (MaStR abgekürzt) werden Windkraft-, Biogas- und PV-Anlagen sowie industrielle Verbrauchsanlagen im Strom- und Gasbereich registriert. Hierdurch sollen sich die Verfügbarkeit und Qualität sowie die Markttransparenz und faire Preise verbessern. Diese Daten sind auch öffentlich einsehbar, persönliche und Standortdaten von kleinen Anlagen mit weniger als 30 kWp werden nicht veröffentlicht.
Die Registrierung ermöglicht den Abgleich zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Energiemarkt sowie die Gewährleistung einer zunehmenden Versorgung mit erneuerbaren Energien. Eine sichere, preisgünstige und umweltverträgliche Versorgung mit Strom und Gas ist dadurch ebenfalls möglich.
Aktuell fehlen noch rund 700.000 EEG-Anlagen in der Datenbank und davon knapp 200.000 von den 600.000 allein in Bayern. Wer bis zum 31. Januar 2021 seine Anlage nicht in das Marktstammdatenregister einträgt, muss auf die Solarförderung verzichten. Die ist erst wieder möglich, sobald die Anlage im Register angelegt wurde.